Fördermöglichkeiten - Angebote zur Unterstützung im Alltag
Angebote zur Unterstützung im Alltag werden durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen gefördert.
Die Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag regeln die AVSG und die dazugehörigen Vollzugshinweise.
Für das Förderverfahren ist das Landesamt für Pflege zuständig. Die benötigten Formulare für die Antragsstellung finden Sie hier.