Entlastungsbetrag und Angebote zur Unterstützung im Alltag
Entlastungsbetrag - § 45b SGB XI
Ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege Anspruch auf den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) in Höhe von 125€ pro Monat. Der Betrag kann für die Erstattung von Aufwendungen genutzt werden, die dem Betroffenen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von folgenden Leistungen entstehen:
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
- Leistungen der Kurzzeitpflege
- Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36 SGB XI, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung*
- Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI
* Bei den Leistungen der ambulanten Pflegedienste, die für den Entlastungsbetrag eingesetzt werden, handelt es sich insbesondere um pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfe bei der Haushaltsführung.
Nur Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag für Unterstützungsleistungen aus dem Bereich der körperbezogenen Pflegemaßnahmen einsetzen. Dazu zählen zum Beispiel Hilfen beim Duschen oder Baden.
Der Entlastungsbetrag steht als Guthaben zur Verfügung. Die Pflegebedürftigen können sich die Kosten, welche im Zusammenhang mit den oben genannten Leistungen entstanden sind, gegen Vorlage entsprechender Belege von der zuständigen Pflegekasse oder dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen rückerstatten lassen. Der nicht aufgebrauchte Entlastungsbetrag kann angespart werden. Die Leistung kann innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden. Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht aufgebraucht, kann der angesparte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Die rechtlichen Grundlagen für die Angebote zur Unterstützung im Alltag bildet der § 45a SGB XI in Verbindung mit der Verordnung der Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) Teil 8, Abschnitt 5 - 8 sowie die Hinweise zum Vollzug von Teil 8 Abschnitt 5 – 8 AVSG.
Der Begriff Angebote zur Unterstützung im Alltag ist der Oberbegriff für verschiedene Betreuungs- und Entlastungsangebote. Die Angebote zur Unterstützung im Alltag lassen sich in drei Gruppen unterteilen.
- Betreuungsangebote
Durch Betreuungsangebote, in denen fachlich geschulte ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter Anleitung einer Fachkraft die Betreuung in Gruppen (Betreuungsgruppen und Tagesbetreuung in Privathaushalten) oder im häuslichen Bereich (ehrenamtlicher Helferkreis) übernehmen, werden Pflegepersonen stundenweise unterstützt.
- Angebote zur Entlastung im Alltag
Durch Entlastungsangebote sollen Hilfebedürftige und Pflegende entlastet werden. Die Angebote werden von einer Fachkraft geleitet und können sowohl mit ehrenamtlichen als auch mit nicht ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern erbracht werden. Zu den Entlastungsangeboten zählen die Angebote Alltagsbegleiterinnen und -begleiter und haushaltsnahen Dienstleistungen.
- Angebote zur Entlastung von Pflegenden
Die Entlastungsangebote richten sich an pflegende Angehörige und vergleichbar nahestehende Pflegepersonen. Durch die Angebote werden sie entlastet und unterstützt. Zu den Entlastungsangeboten zählen Angehörigengruppen und Pflegebegleiterinnen und -begleiter.
Ehrenamtlicher Helferkreis
Eine ehrenamtliche Helferin oder ein ehrenamtlicher Helfer besucht eine pflegebedürftige Person in ihrer eigenen Wohnung und betreut diese stundenweise vor Ort. Die Besuche können sowohl nach Zeitpunkt als auch nach Ablauf an die individuellen Bedürfnisse der Familie und der Betroffenen angepasst werden. Dadurch kann das Angebot auch bei immobilen Menschen stattfinden. Durch die Besuche sollen auch pflegende Angehörige und vergleichbar nahestehende Pflegepersonen entlastet werden.
Flyer - Basiswissen Ehrenamtlicher Helferkreis
Betreuungsgruppe
In Betreuungsgruppen werden Menschen mit Pflegegrad gemeinsam für mehrere Stunden betreut, z.B. Kaffeetrinken mit Rahmenprogramm. Die vorhandenen Fähigkeiten der Teilnehmenden werden unterstützt und können somit auch länger erhalten bleiben. Dadurch entstehen für Personen mit Betreuungsbedarf auch außerhalb der häuslichen Umgebung Kontaktmöglichkeiten in familiär gestalteter Umgebung und zusätzlich können in dieser Zeit pflegende Angehörige oder vergleichbar nahestehende Pflegepersonen entlastet werden.
Flyer - Basiswissen Betreuungsgruppe
Qualitätsgesicherte Tagesbetreuung in Privathaushalten (TiPi)
Bei TiPi findet die Betreuung in Kleingruppen in Privathaushalten statt. So soll eine dezentrale, wohnortnahe Versorgung ermöglicht werden. In einem TiPi werden bis zu fünf Personen in einem Privathaushalt stundenweise von einem Team aus einer Gastgeberin oder einem Gastgeber und ehrenamtlich Helfenden betreut. Das Team wird durch eine Fachkraft unterstützt.
Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter
Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter sollen den Pflegebedürftigen beim Umgang mit allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen des Alltags unterstützen. Sie helfen so, die Selbstständigkeit zu erhalten und einen längeren Verbleib im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Sie begleiten z.B. zum Gottesdienst oder Friedhofsbesuch, beim Einkaufen, kochen gemeinsam oder unterstützen bei der Korrespondenz mit öffentlichen Stellen.
Sie übernehmen nicht eigenständige Tätigkeiten im Haushalt, sondern leisten kleine Hilfen, wie z.B. Unterstützung beim Einräumen der Spülmaschine.
Flyer - Basiswissen Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Unter den haushaltsnahen Dienstleistungen werden Dienstleistungen verstanden, die üblicherweise zur Versorgung im Privathaushalt erbracht werden.
Dazu zählen unter anderem: Hilfe bei Reinigungs- und Ordnungsarbeiten, Verpflegung, Wäschepflege, Blumenpflege, Erledigung des Wocheneinkaufs, Fahrdienste zum Arzt oder auch zu anderen Terminen. Handwerkliche Tätigkeiten, die im Regelfall von Fachkräften durchgeführt werden oder die keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben, sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen. Tätigkeiten wie Gartenarbeiten und Schneeräumen sind ebenfalls keine haushaltsnahen Dienstleistungen.
Flyer - Basiswissen Haushaltsnahe Dienstleistungen
Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter
Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter sollen den häuslich Pflegenden verlässliche beratende, aber auch emotionale Unterstützung zur besseren Bewältigung des Pflegealltag geben. Sie sollen bei der Strukturierung und Organisation des Pflegealltags helfen und die Fähigkeit zur Selbsthilfe stärken. Sie sind mit Hilfsangeboten vernetzt und achten darauf, dass die Selbstfürsorge der Pflegenden nicht soweit in den Hintergrund gerät, dass soziale Isolation und eine gesundheitliche Gefährdung entstehen.
Es erfolgt keine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Die Aufgabe liegt vielmehr darin vorhandene Hilfsangebote zu kennen und zu motivieren diese in Anspruch zu nehmen.
Flyer - Basiswissen Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter
Angehörigengruppen
Angehörigengruppen sollen pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen die Möglichkeit zum Austausch über die Pflegesituation zu bieten. Ratschläge von Personen, die sich in ähnlichen Situation befinden und mit den gleichen Problemen konfrontiert sind, können einfacher angenommen werden. Angehörigengruppen zeigen auch, dass man mit seinen Fragestellungen nicht alleine ist. Durch den Austausch können soziale Kontakte geknüpft und gepflegt werden. Der Abstand und neue Impulse von außen können die eigene Sicht auf die Pflegesituation verändern.