Die Fachstellen für Demenz und Pflege beraten Fachstellen für pflegende Angehörige bzgl. einer möglichen Förderung nach dem Bayerischen Netzwerk Pflege. Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe der Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen für die Angehörigenarbeit im „Bayerischen Netzwerk Pflege“.

Darüber hinaus beraten die Fachstellen für Demenz und Pflege interessierte Kommunen zu Pflegestützpunkten und möglichen Förderungen. Aufgabe der Pflegestützpunkte ist es, für die Bürgerinnen und Bürger Information und Beratung zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege sowie die Vernetzung der Angebote unter einem Dach zu bündeln.