Für Menschen mit Pflegebedarf und pflegende An- und Zugehörige bestehen in Bayern zahlreiche Unterstützungs- und Entlastungsangebote.
Um Informationen und Unterstützung zu erhalten, gibt es in Bayern ein gut ausgebautes Netzwerk von Beratungsangeboten für Menschen mit Pflegebedarf. Auch pflegende An- und Zugehörige können Beratung in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung der Person mit Unterstützungsbedarf. Einige Beratungsangebote werden Ihnen im Folgenden vorgestellt.

In allen Regierungsbezirken in Bayern sind regionale Fachstellen für Demenz und Pflege tätig. Diese sind jeweils für einen der sieben bayerischen Regierungsbezirke zuständig und agieren als Lotse vor Ort. Sie kennen die Angebote ihres Regierungsbezirkes und fungieren dort als Anlaufstelle für die Bereiche Demenz, Beratung in der Pflege und Angebote zur Unterstützung im Alltag und unterstützen hier beim Auf- und Ausbau bedarfsgerechter Strukturen.

Die Kontaktdaten der regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern finden Sie hier.

Zur Unterstützung von pflegenden An- und Zugehörigen stehen in Bayern derzeit rund 100 Fachstellen für pflegende Angehörige beratend zur Verfügung. Die Fachstellen für pflegende Angehörige sind Beratungs- und Anlaufstellen für pflegende An- und Zugehörige von älteren pflegebedürftigen Menschen und unterstützen diese durch psychosoziale Beratung, (längerfristige) Begleitung sowie Entlastungsangebote (Angehörigenarbeit).

Fachstellen für pflegende Angehörige in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Angebotslandkarte.
Weitere Informationen zu den Fachstellen für pflegende Angehörige finden Sie hier.

Pflegestützpunkte sind erste zentrale Anlaufstellen für Menschen mit Pflegebedarf und pflegende An- und Zugehörige. Die Berater:innen kennen sich mit den Angeboten vor Ort aus und können bei individuellen Fragestellungen und der Organisation der Pflege unterstützen. Die Beratung ist neutral und kostenfrei.

Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Angebotslandkarte.
Weitere Informationen zu den Pflegestützpunkten finden Sie hier.

Für die Betreuung, Begleitung und Unterstützung einer pflegebedürftigen Person gibt es verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, die einen Antrag auf Leistungen gestellt haben oder die sich mit Pflegebedarf an die Pflegekasse wenden, um Pflegebedürftigkeit feststellen zu lassen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie, neutrale und individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Bei Fragen rund um die Finanzierung können Sie die Pflegeberater:in Ihrer Pflegekasse (individuelle Pflegeberatung der Pflegekassen) unterstützen.
Unabhängige telefonische Pflegeberatung bietet der Pflegeservice Bayern an.
Für die private Pflege-Pflichtversicherung bietet compass private pflegeberatung die Beratung an.